KI-Brillen: Ist die Technik schuld oder der Mensch?
Meta-Glasses-Debatte in Österreich und Deutschland: Was Recht am eigenen Bild, DSGVO und AI Act wirklich regeln, und warum das Werkzeug nie das Problem ist.
Kurz gesagt: Feuer, Stein, Messer, Hammer, Auto, Handykamera, jetzt die KI-Brille. Jedes dieser Werkzeuge kann Gutes oder Schlechtes bewirken, entschieden hat das immer der Mensch, nie das Werkzeug. In Österreich und Deutschland gelten für Smart Glasses dieselben Gesetze wie für jede andere Kamera: Recht am eigenen Bild, DSGVO, Datenschutzgesetz. Wer unerlaubt Aufnahmen von anderen macht oder verbreitet, handelt falsch, unabhängig davon, ob die Kamera in der Hand oder auf der Nase sitzt.
Ich hab die letzten Tage unter einem Instagram-Beitrag über Meta-Glasses mitdiskutiert. Klassische Fronten: die einen sehen eine Überwachungsbrille, die anderen einen technischen Fortschritt. Meine Position dazu ist klar, und ich will sie hier sauber begründen, nicht nur behaupten.
Ist die Technik schuld oder der Mensch?
Seit der Mensch Werkzeuge nutzt, gilt dieselbe Regel: Jedes Werkzeug ist so gut oder so schlecht wie die Person, die es einsetzt. Feuer wärmt oder brennt nieder. Ein Stein baut ein Haus oder wird zur Waffe. Ein Messer schneidet Brot oder verletzt. Ein Hammer baut ein Regal oder schlägt zu. Ein Auto bringt dich zur Arbeit, ein Geisterfahrer macht daraus eine Katastrophe. Ein Handy hält Erinnerungen fest oder wird zum Stalking-Werkzeug. Und jetzt eine Brille mit KI-Funktion, die man einschalten kann, aber nicht muss.
Die Brille selbst tut nichts. Sie zeichnet nichts auf, solange niemand sie aktiviert. Sie ist, technisch betrachtet, erstmal nur eine Brille. Das Problem war noch nie das Werkzeug. Das Problem ist, wenn jemand damit unerlaubt Aufnahmen von anderen Menschen macht oder verbreitet. Das ist falsch, ganz klar, keine Frage. Aber die Antwort darauf ist nicht, das Werkzeug zu verbieten, sondern den Missbrauch zu regeln und zu verfolgen, so wie wir es bei jedem anderen Werkzeug auch tun.
Was in Österreich und Deutschland schon heute gilt
Bevor über neue Verbote diskutiert wird, lohnt der Blick auf das, was längst gilt, geräteunabhängig, in beiden Ländern.
§78 UrhG + DSGVO/DSG
- Fotografieren selbst ist grundsätzlich erlaubt
- Verboten ist die Veröffentlichung bei Verletzung schutzwürdiger Interessen
- Wer mit Smart Glasses filmt, gilt laut österreichischer Datenschutzbehörde als Datenschutzverantwortlicher mit entsprechenden Pflichten
- Betroffene haben Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung
§201a StGB + DSGVO
- Verbietet unbefugte Aufnahmen in geschützten Räumen wie Umkleiden
- Gilt unabhängig vom Aufnahmegerät
- Bundesnetzagentur: kein Verbot nötig, solange Aufnahme erkennbar ist (LED)
- Hamburgischer Datenschutzbeauftragter widerspricht öffentlich, fordert schärferes Vorgehen
In beiden Ländern gilt dieselbe Grundlogik: Verantwortlich ist, wer aufnimmt und veröffentlicht, nicht das Gerät. Das ist kein Zufall, das war schon bei der ersten Handykamera Anfang der 2000er so, und es hat sich bewährt.
Die eine Sache, die man ehrlich zugeben muss
Es gibt einen Punkt, an dem Kritiker der Brille recht haben, und ich sage das lieber offen, statt ihn wegzudiskutieren: Bei einer hochgehaltenen Handykamera sieht man, dass gefilmt wird. Bei einer Brille mit kleiner LED muss man schon genau hinschauen. Genau darauf stützt sich die Kritik des Hamburgischen Datenschutzbeauftragten. Das ist kein technikfeindliches Argument, das ist ein berechtigter Hinweis auf Erkennbarkeit.
Nur: Die Antwort darauf ist eine bessere Kennzeichnung, nicht ein Verbot des Werkzeugs. Genau da sehe ich meine Rolle als jemand, der sich mit der Technik täglich beschäftigt.
Die Wahrheit: Datenschutz ist längst überall schwierig
Man könnte über die KI-Brille reden, bis man grün und blau wird, und hätte danach nur einen Bruchteil des eigentlichen Themas erledigt. Dein Computer sammelt Daten. Dein Handy weiß, wo du warst. Alexa und Google Home hören mit, wenn du es zulässt, und manchmal auch, wenn du es nicht willst. Smarte Fernseher, Fitness-Tracker, Autos mit Internetanbindung, alles sammelt, alles sendet. Die KI-Brille ist in dieser Liste nicht der Anfang und nicht das Ende, sondern ein weiterer Eintrag.
Wer heute konsequent Datenschutz zu Ende denkt, müsste eigentlich das ganze digitale Leben in Frage stellen, nicht nur eine Brille. Das ist eine Diskussion, die man endlos führen kann, und die auch geführt werden muss, nur eben ehrlich und über die gesamte Bandbreite, nicht selektiv an einem einzelnen Gerät, das gerade in den Medien ist. Wenn wir bei der Brille anfangen und beim Smart-Speaker in der Küche aufhören, ist das keine Prinzipienfrage mehr, sondern Aufmerksamkeitsökonomie.
Ich rede nicht nur mit, ich bringe Lösungen ein
Ich stehe im Austausch mit Personen, die in Österreich das Gesetz zu diesem Thema mitgestalten. Und ich hab dort bereits konkrete Vorschläge eingebracht, wie man den Umgang mit KI-Brillen kontrollieren kann, statt sie pauschal zu verbieten. Meine Grundhaltung dabei:
- Eine Aufnahme muss klar und ohne Anstrengung erkennbar sein, ein größeres, deutlicheres Signal statt eines kleinen LED-Punkts wäre ein technisch einfacher erster Schritt.
- Missbrauch, also unerlaubtes Filmen und Verbreiten, muss konsequent verfolgt werden, mit klaren, spürbaren Konsequenzen für die handelnde Person.
- Hersteller sollten in der Pflicht stehen, Erkennbarkeit technisch sicherzustellen, so wie sie heute schon für Datenschutz-Grundeinstellungen verantwortlich sind.
- Ein pauschales Verbot des Geräts löst nichts, es verschiebt das Problem höchstens auf das nächste Werkzeug, das dieselbe Funktion kann.
Aufregen kann jeder. Der Unterschied liegt darin, ob man auch eine Lösung mitbringt.
Warum ich meine Brille trotzdem mag
Ganz ehrlich, für mich ist die Sache auch persönlich. Meine KI-Brille ist für mich zuerst eine Brille mit Zusatzfunktionen. Meta AI übersetzt mir im Ausland, wenn ich nicht weiterkomme, sagt mir, was ich gerade sehe, hilft bei ganz normalen Alltagsfragen. Und ja, ich mach damit auch Aufnahmen, Landschaftsfotos, wenn ich mit der Vespa unterwegs bin, oder Momente, die ich sonst mit dem Handy in der Hand verpassen würde, weil ich es erst aus der Tasche kramen müsste.
Auf die Idee, damit heimlich irgendwen zu filmen, käme ich nicht. Nicht weil ein Gesetz mich davon abhält, sondern weil es einfach nicht meine Art ist. Wer mich deswegen verurteilen will, soll das gerne tun, mir ist es ehrlich gesagt egal. Ich mag meine Brille, ganz nüchtern betrachtet auch deshalb, weil ich ohne sie schlicht schlecht sehe. Dioptrien schlagen jede Datenschutzdebatte.
Warum Verbote am eigentlichen Punkt vorbeigehen
Ein Verbot der Brille würde das zugrundeliegende Problem nicht lösen. Wer unerlaubt filmen will, findet dafür immer ein Gerät, versteckte Kameras gibt es länger als Smart Glasses. Das eigentliche Risiko liegt nicht in der Existenz des Geräts, sondern darin, was jemand damit tut. Und genau da setzen Recht am eigenen Bild, DSGVO und Strafrecht in beiden Ländern schon an, unabhängig davon, ob das Gerät neu oder alt ist.
Handlungs-Checkliste, wenn du selbst eine KI-Brille oder ähnliche Wearables nutzt
- Schalte die Aufnahmefunktion nur bewusst ein, sie läuft nicht automatisch mit.
- Mach anderen Menschen aktiv erkennbar, wenn du filmst, verlass dich nicht allein auf ein kleines LED-Lämpchen.
- Veröffentliche keine erkennbaren Personenbilder ohne Zustimmung, das schützt dich selbst vor Ansprüchen nach §78 UrhG.
- Wenn du als Unternehmen oder Gemeinde Kamerabrillen einsetzt, dokumentiere Zweck und Einwilligung schriftlich, wie bei jeder anderen Kamera auch.
- Bring dich in die politische Debatte ein, wenn du kannst, statt nur zuzuschauen. Regulierung entsteht dort, wo Praktiker mitreden.
Key Takeaways
- Feuer, Messer, Auto, Handy, KI-Brille: Jedes Werkzeug in der Menschheitsgeschichte kann für Gutes oder Schlechtes eingesetzt werden. Verantwortlich ist immer der Mensch, nicht das Werkzeug.
- In Österreich und Deutschland gelten für Smart Glasses dieselben Gesetze wie für jede andere Kamera, Recht am eigenen Bild, DSGVO, Datenschutzgesetz, in Deutschland zusätzlich §201a StGB.
- Der berechtigte Kritikpunkt ist die Erkennbarkeit der Aufnahme, nicht die Existenz des Geräts. Die Lösung liegt in besserer Kennzeichnung, nicht in einem Verbot.
- Die KI-Brille ist nur ein Gerät unter vielen, Computer, Handy, Smart Speaker sammeln längst genauso Daten. Wer Datenschutz konsequent zu Ende denkt, kann nicht selektiv bei einer Brille aufhören.
- Wer mit der Technik arbeitet, sollte sich aktiv in die Regulierung einbringen, statt nur zu kritisieren oder nur zu verteidigen.
Über den Autor
Gernot Pirker ist Gründer von MonkeyMedia in Pörtschach am Wörthersee und beschäftigt sich seit 2023 hauptberuflich mit KI in der Praxis, für EPUs, KMUs und Gemeinden in Kärnten und der Steiermark. Er steht im laufenden Austausch mit Personen, die an der rechtlichen Einordnung neuer Technik wie KI-Brillen mitarbeiten, und bringt dort eigene Vorschläge ein, statt nur zu diskutieren.
Diese Einordnung ersetzt keine Rechtsberatung. Bei konkreten Fragen zu KI-Einsatz und Recht hilft die KI-Servicestelle der RTR (rtr.at) weiter.
Fragen zu KI im Unternehmensalltag? In der Community KI, mach es einfach wird genau das jeden Tag besprochen.
Häufige Fragen
Ist es in Österreich erlaubt, jemanden ohne Zustimmung zu fotografieren?
Das Fotografieren selbst ist grundsätzlich erlaubt. Verboten ist die Veröffentlichung, wenn dadurch berechtigte Interessen des Abgebildeten verletzt werden (§78 UrhG). Zusätzlich gelten DSGVO und österreichisches Datenschutzgesetz, wonach der Träger einer Smart Glass als Datenschutzverantwortlicher gilt.
Was sagt die deutsche Bundesnetzagentur zu Meta-Glasses?
Sie sieht aktuell keinen Grund für ein Verbot, solange die Aufnahmefunktion durch ein sichtbares Signal wie die LED erkennbar ist. Der Hamburgische Datenschutzbeauftragte widerspricht dem öffentlich und hält ein Verbot für gerechtfertigt.
Ist eine KI-Brille rechtlich etwas anderes als eine Handykamera?
Nein. Beide unterliegen denselben Regeln zum Recht am eigenen Bild und zum Datenschutz. Der Unterschied liegt nicht im Recht, sondern darin, wie leicht Umstehende die Aufnahme erkennen.
Warum ist es falsch, ein Werkzeug wegen möglichen Missbrauchs zu verbieten?
Weil Werkzeuge wie Feuer, Messer, Auto oder Kamera seit jeher sowohl für gute als auch für schlechte Zwecke einsetzbar sind. Verantwortlich ist immer, wer handelt, nicht das Werkzeug selbst. Sinnvolle Regulierung setzt bei der Nutzung an, nicht beim Verbot des Geräts.
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