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GENERAL TERMS AND CONDITIONS

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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Gernot Pirker Werbeagentur, Marke MonkeyMedia. Fassung vom 13. August 2026. Diese Fassung ersetzt alle früheren Fassungen.

Diese Bedingungen gelten für alle Leistungen der Agentur: KI- und Digitalisierungsberatung, Websites, Content und Mediengestaltung sowie digitale Produkte, Kurse und Community-Zugänge.

Aufbau: Abschnitt A gilt für alle Verträge. Abschnitt B enthält die Regelungen für die einzelnen Leistungsarten und geht Abschnitt A vor. Abschnitt C enthält die Sonderbestimmungen für Verbraucher und geht den Abschnitten A und B vor. Individuelle Vereinbarungen gehen diesen Bedingungen in jedem Fall vor.

Inhalt

Abschnitt A · Allgemeine Bestimmungen

Abschnitt B · Bestimmungen für einzelne Leistungsarten

Abschnitt C · Sonderbestimmungen für Verbraucher

Anhang


Abschnitt A: Allgemeine Bestimmungen

Dieser Abschnitt gilt für alle Verträge. Für einzelne Leistungsarten gelten ergänzend die Bestimmungen in Abschnitt B, für Verbraucherinnen und Verbraucher zusätzlich und vorrangig die Bestimmungen in Abschnitt C.

1. Geltungsbereich und Vertragspartner

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen Gernot Pirker, Werbeagentur, Marke MonkeyMedia, Seeburger Weg 8, Top 9, 9210 Pörtschach am Wörthersee, Österreich, Telefon +43 664 3292989, E-Mail office@monkeymedia.marketing, UID ATU75068436, im Folgenden „Agentur“, und ihren Kundinnen und Kunden, im Folgenden „Kunde“.

1.2 Die Agentur wird als Einzelunternehmen betrieben. Inhaber ist Gernot Pirker.

1.3 Diese Bedingungen gelten sowohl gegenüber Unternehmern im Sinne des § 1 UGB als auch gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 1 KSchG. Abschnitt C enthält die Sonderbestimmungen für Verbraucher und geht den Abschnitten A und B vor.

1.4 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsinhalt, es sei denn, die Agentur stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu. Das gilt auch dann, wenn die Agentur in Kenntnis solcher Bedingungen die Leistung vorbehaltlos erbringt.

1.5 Individuell getroffene Vereinbarungen, insbesondere ein gesonderter Dienstleistungs-, Projekt- oder Rahmenvertrag, gehen diesen Bedingungen in jedem Punkt vor. Regelt eine individuelle Vereinbarung eine Frage ganz oder teilweise, sind diese Bedingungen in diesem Themenbereich unanwendbar. Zwingende Bestimmungen zugunsten von Verbrauchern und die Bestimmungen des Abschnitts C bleiben davon unberührt.

1.6 Es gilt die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses veröffentlichte Fassung dieser Bedingungen. Änderungen wirken nicht auf bestehende Verträge zurück. Bei Dauerschuldverhältnissen teilt die Agentur beabsichtigte Änderungen mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mit. Widerspricht der Kunde nicht binnen vier Wochen ab Zugang, gelten die Änderungen als angenommen. Auf diese Folge wird in der Mitteilung gesondert hingewiesen. Widerspricht der Kunde, kann jede Partei das Dauerschuldverhältnis zum Wirksamkeitszeitpunkt kündigen.

2. Vertragsabschluss

2.1 Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind oder eine Bindungsfrist enthalten.

2.2 Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Auftragsbestätigung der Agentur, mit der Annahme eines befristeten Angebots durch den Kunden oder mit dem Beginn der Leistungserbringung durch die Agentur zustande. Die Annahme in Textform, insbesondere per E-Mail, genügt.

2.3 Auf der Website der Agentur dargestellte Leistungen und Produkte sind eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebots, soweit nicht ausdrücklich ein Bestellvorgang mit unmittelbarer Zahlungspflicht angeboten wird.

2.4 Kostenvoranschläge werden nach bestem Fachwissen erstellt, es wird jedoch keine Gewähr für ihre Richtigkeit übernommen. Zeichnet sich nach Auftragserteilung eine Überschreitung um mehr als 15 Prozent ab, teilt die Agentur dies dem Kunden unverzüglich in Textform mit. Der Kunde kann die Mehrleistung binnen fünf Arbeitstagen ablehnen; in diesem Fall wird die bis dahin erbrachte Leistung abgerechnet.

3. Leistungsumfang und Leistungsänderungen

3.1 Umfang und Inhalt der Leistungen ergeben sich aus dem Angebot, der Auftragsbestätigung oder dem gesonderten Vertrag. Leistungen, die dort nicht ausdrücklich genannt sind, sind nicht geschuldet.

3.2 Die Agentur schuldet, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, ein sorgfältiges Tätigwerden nach dem Stand der Technik, nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg. Insbesondere werden keine bestimmten Umsätze, Reichweiten, Rankings, Conversion-Raten, Zeitersparnisse oder Lernergebnisse zugesagt.

3.3 Die Agentur ist berechtigt, Leistungen selbst zu erbringen, sich sachkundiger Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu bedienen oder geeignete Dritte als Subunternehmer heranzuziehen. Die Verantwortung gegenüber dem Kunden bleibt bei der Agentur.

3.4 Änderungswünsche des Kunden nach Auftragserteilung bedürfen der Vereinbarung in Textform. Führen sie zu Mehraufwand, wird dieser nach den vereinbarten Sätzen, andernfalls nach dem üblichen Honorar der Agentur, gesondert verrechnet. Vereinbarte Termine verschieben sich entsprechend.

3.5 Die Agentur ist berechtigt, die Leistungen im Rahmen des Vertragszwecks zu ändern oder weiterzuentwickeln, soweit dies für den Kunden zumutbar ist und den vereinbarten Leistungsumfang nicht wesentlich einschränkt. Gegenüber Verbrauchern ist die Agentur nur zu geringfügigen, sachlich gerechtfertigten und dem Verbraucher zumutbaren Änderungen berechtigt.

4. Mitwirkungspflichten des Kunden

4.1 Der Kunde stellt der Agentur alle für die Leistungserbringung erforderlichen Unterlagen, Daten, Zugänge, Inhalte und Informationen rechtzeitig, vollständig und in verwertbarer Form zur Verfügung und benennt eine entscheidungsbefugte Ansprechperson.

4.2 Erforderliche Freigaben und Rückmeldungen erteilt der Kunde binnen fünf Arbeitstagen ab Anforderung, sofern nichts anderes vereinbart ist.

4.3 Der Kunde sichert zu, dass er an sämtlichen von ihm beigestellten Inhalten, insbesondere Texten, Bildern, Logos, Marken, Plänen und Daten, über die erforderlichen Rechte verfügt und dass deren Verwendung keine Rechte Dritter verletzt. Der Kunde hält die Agentur diesbezüglich schad- und klaglos, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung. Gegenüber Verbrauchern gilt Punkt 20.5.

4.4 Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit der von ihm bereitgestellten personenbezogenen Daten verantwortlich, insbesondere für das Vorliegen der erforderlichen Rechtsgrundlagen und für die Einhaltung allfälliger Mitbestimmungsrechte.

4.5 Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht rechtzeitig nach, verlängern sich vereinbarte Termine angemessen. Die Agentur weist auf drohende Verzögerungen hin. Mehraufwand, der der Agentur dadurch entsteht, wird gesondert verrechnet.

4.6 Der Kunde ist verpflichtet, eigene Datensicherungen in einem dem Risiko angemessenen Umfang vorzunehmen, soweit die Agentur nicht ausdrücklich mit der Datensicherung beauftragt ist.

5. Termine, Fristen und Verzug

5.1 Angegebene Termine sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.

5.2 Verbindliche Termine setzen voraus, dass alle Mitwirkungshandlungen des Kunden rechtzeitig erbracht und alle notwendigen Informationen vollständig vorliegen.

5.3 Gerät die Agentur in Verzug, hat ihr der Kunde eine angemessene Nachfrist von mindestens 14 Tagen in Textform zu setzen. Erst nach fruchtlosem Ablauf kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

6. Honorar und Preise

6.1 Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich Bruttopreise angegeben sind. Gegenüber Verbrauchern werden Preise stets inklusive Umsatzsteuer ausgewiesen.

6.2 Mangels abweichender Vereinbarung wird das Honorar nach Aufwand zu den jeweils gültigen Stundensätzen der Agentur abgerechnet. Gegenüber Verbrauchern gilt der bei Vertragsabschluss bekanntgegebene Satz.

6.3 Nebenkosten wie Fremdleistungen, Lizenzen, Stockmaterial, Plattform- und Softwaregebühren, Server- und Domainkosten sowie Reisekosten sind im Honorar nicht enthalten und werden gesondert verrechnet, sofern nichts anderes vereinbart ist.

6.4 Bei Dauerschuldverhältnissen mit einer Laufzeit von mehr als zwölf Monaten ist die Agentur berechtigt, das Entgelt für Verlängerungszeiträume entsprechend der Veränderung des von der Statistik Austria verlautbarten Verbraucherpreisindex 2020 anzupassen. Ausgangsbasis ist der für den Monat des Vertragsbeginns verlautbarte Indexwert. Die Anpassung wird mindestens drei Monate vor ihrem Wirksamwerden in Textform mitgeteilt. Gegenüber Verbrauchern gilt Punkt 23.3.

6.5 Die Agentur ist berechtigt, angemessene Vorauszahlungen oder Teilrechnungen zu verlangen. Bei Aufträgen mit einem Volumen über 5.000 Euro netto sowie bei Erstaufträgen kann eine Anzahlung von bis zu 50 Prozent verlangt werden.

7. Zahlung und Zahlungsverzug

7.1 Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

7.2 Rechnungen werden elektronisch als PDF an die vom Kunden bekanntgegebene E-Mail-Adresse übermittelt. Der Kunde stimmt der elektronischen Rechnungslegung im Sinne des § 11 Absatz 2 UStG zu.

7.3 Bei Zahlungsverzug eines Unternehmers gelten die gesetzlichen Verzugszinsen für Unternehmergeschäfte nach § 456 UGB. Die Agentur ist überdies berechtigt, angemessene Mahnspesen sowie die Kosten zweckentsprechender Betreibungsmaßnahmen zu verrechnen. Gegenüber Verbrauchern gilt Punkt 23.4.

7.4 Bei Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen nach Mahnung ist die Agentur berechtigt, ihre Leistungen bis zum vollständigen Zahlungseingang auszusetzen und den Zugang zu digitalen Leistungen zu sperren, ohne dass der Entgeltanspruch entfällt. Die Agentur kündigt dies mindestens sieben Tage vorher in Textform an. Gegenüber Verbrauchern ruht für die Dauer der Sperre die Entgeltpflicht; die Leistungspflicht der Agentur lebt mit Zahlungseingang wieder auf.

7.5 Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, soweit diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Beschränkung nicht für Gegenforderungen, die im rechtlichen Zusammenhang mit der Verbindlichkeit des Verbrauchers stehen, die gerichtlich festgestellt oder von der Agentur anerkannt worden sind, sowie im Fall der Zahlungsunfähigkeit der Agentur.

7.6 Die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen unwesentlicher Mängel ist ausgeschlossen. Gegenüber Verbrauchern gilt dieser Absatz nicht.

8. Nutzungsrechte und Urheberrecht

8.1 Die Agentur räumt dem Kunden an den vertragsgegenständlichen Arbeitsergebnissen die für den vereinbarten Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte ein. Art, Umfang, räumliche und zeitliche Reichweite ergeben sich aus dem Angebot oder dem gesonderten Vertrag. Ist dort nichts geregelt, erhält der Kunde ein zeitlich unbeschränktes, nicht ausschließliches Werknutzungsrecht für den Bereich der Europäischen Union.

8.2 Die Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung des vereinbarten Entgelts. Bis dahin ist die Nutzung nur widerruflich gestattet.

8.3 Nicht Gegenstand der Rechteeinräumung ist das vorbestehende und allgemeine Know-how der Agentur, insbesondere ihre Methoden, Vorlagen, Skripte, Prompt-Bibliotheken, generischen Agenten- und Workflow-Architekturen, Schulungsunterlagen, Bibliotheken und Werkzeuge. Diese verbleiben bei der Agentur, die sie uneingeschränkt für andere Kunden weiterverwenden darf. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie Daten des Kunden dürfen dabei nicht verwendet werden.

8.4 Entwürfe, Konzepte und Zwischenergebnisse, die nicht zur Ausführung gelangen, verbleiben samt aller Rechte bei der Agentur, sofern sie nicht gesondert abgegolten wurden.

8.5 Eine Bearbeitung, Änderung oder Weiterentwicklung der Arbeitsergebnisse durch den Kunden oder Dritte ist zulässig, soweit sie dem vereinbarten Verwendungszweck dient. Die Agentur haftet nicht für Ergebnisse solcher Bearbeitungen.

8.6 Eine Übertragung der Nutzungsrechte an Dritte oder die Einräumung von Unterlizenzen bedarf der Zustimmung der Agentur in Textform. Die Zustimmung wird nicht ohne sachlichen Grund verweigert. Bei Gesamtrechtsnachfolge und Unternehmensübergang ist keine Zustimmung erforderlich.

8.7 Die Agentur ist nicht verpflichtet, Quelldateien, offene Layoutdaten oder Projektdateien herauszugeben, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart ist. Daten des Kunden sind davon nicht erfasst und werden auf Anforderung jederzeit in einem gängigen Format herausgegeben.

9. Referenznennung

9.1 Die Agentur ist berechtigt, den Kunden nach dessen vorheriger Zustimmung in Textform als Referenz zu nennen, Firmenname und Logo zu diesem Zweck zu verwenden und die erbrachten Leistungen zu Präsentationszwecken zu zeigen. Die Zustimmung wird nicht ohne sachlichen Grund verweigert und kann für die Zukunft widerrufen werden.

9.2 Bei Websites ist die Agentur berechtigt, einen dezenten Hinweis auf ihre Urheberschaft anzubringen, sofern dies vorab vereinbart wurde.

10. Gewährleistung

10.1 Die Agentur gewährleistet, dass ihre Leistungen der vereinbarten Beschaffenheit entsprechen und fachgerecht erbracht werden.

10.2 Unternehmer haben die Leistungen unverzüglich nach Erhalt zu prüfen und Mängel binnen 14 Tagen ab Erkennbarkeit in Textform zu rügen. Unterbleibt die Rüge, gilt die Leistung als genehmigt. § 377 UGB bleibt unberührt, soweit anwendbar.

10.3 Bei berechtigter Mängelrüge hat die Agentur das Recht auf zweimalige Verbesserung innerhalb angemessener Frist. Erst wenn diese fehlschlägt, stehen dem Kunden Preisminderung oder, bei wesentlichen Mängeln, Wandlung zu.

10.4 Gegenüber Unternehmern wird die Gewährleistungsfrist auf zwölf Monate ab Erbringung der Leistung verkürzt. Die Beweislastumkehr des § 924 ABGB ist ausgeschlossen. Gegenüber Verbrauchern gilt Punkt 24.

10.5 Geringfügige, dem Vertragszweck nicht abträgliche Abweichungen, insbesondere unwesentliche Farb-, Darstellungs- oder Formatabweichungen zwischen Bildschirmdarstellung und Ausgabe, begründen keinen Mangel.

10.6 Kein Mangel liegt vor bei Fehlern, die auf unrichtigen oder unvollständigen Angaben des Kunden, auf von ihm beigestellten Inhalten, auf nachträglichen Eingriffen durch den Kunden oder Dritte oder auf Störungen von Diensten Dritter beruhen.

11. Haftung

11.1 Die Agentur haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, ausgenommen bei Personenschäden. Gegenüber Verbrauchern gilt Punkt 25.

11.2 Die Haftung ist, ausgenommen bei Vorsatz und bei Personenschäden, je Schadensfall und insgesamt pro Vertragsjahr mit dem im jeweiligen Vertragsjahr tatsächlich gezahlten Nettoentgelt, bei Verträgen über einmalige Leistungen mit dem für den betroffenen Auftrag gezahlten Nettoentgelt, höchstens jedoch mit 25.000 Euro, begrenzt.

11.3 Ausgenommen bei Vorsatz und bei Personenschäden ist der Ersatz von Folgeschäden, entgangenem Gewinn, mittelbaren Schäden und Datenverlust ausgeschlossen. Für Datenverlust haftet die Agentur überdies nicht, soweit dieser bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden nach Punkt 4.6 vermeidbar gewesen wäre.

11.4 Die Agentur haftet nicht für Verfügbarkeit, Funktion, Sicherheit, Preisgestaltung oder Fortbestand von Plattformen, Diensten und Software Dritter, insbesondere nicht für Hosting-Anbieter, KI-Plattformen, soziale Netzwerke, Community- und Kursplattformen oder Zahlungsdienstleister. Diesbezügliche Ansprüche richten sich ausschließlich gegen den jeweiligen Anbieter.

11.5 Die Agentur schuldet keine rechtliche, steuerliche oder unternehmensberatende Prüfung. Sie ist insbesondere nicht verpflichtet, beigestellte oder erstellte Inhalte auf marken-, wettbewerbs-, urheber- oder datenschutzrechtliche Zulässigkeit zu prüfen. Weist die Agentur auf ein erkennbares Risiko hin und besteht der Kunde dennoch auf der Umsetzung, trägt der Kunde das Risiko.

11.6 Schadenersatzansprüche sind, ausgenommen bei Vorsatz und bei Personenschäden, binnen zwölf Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger gerichtlich geltend zu machen. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Fristen.

12. Vertraulichkeit und Datenschutz

12.1 Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie sonstige vertrauliche Informationen zeitlich unbegrenzt vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Die Pflicht besteht über das Vertragsende hinaus fort.

12.2 Verarbeitet die Agentur personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art 28 DSGVO ab. Die maßgebliche Fassung ist unter monkeymedia.at/avv abrufbar.

12.3 Der Kunde bleibt Verantwortlicher im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung. Die Agentur setzt Unterauftragsverarbeiter ein; die vollständige Liste ergibt sich aus der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung. Die Agentur informiert über beabsichtigte Änderungen in Textform, der Kunde kann binnen 14 Tagen aus wichtigem Grund widersprechen.

12.4 Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten des Kunden selbst ergeben sich aus der Datenschutzerklärung unter monkeymedia.at/datenschutz.

13. Laufzeit, Kündigung und Storno

13.1 Verträge über einmalige Leistungen enden mit vollständiger Erbringung.

13.2 Dauerschuldverhältnisse laufen für die vereinbarte Dauer. Ist keine Laufzeit vereinbart, kann jede Partei mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende kündigen.

13.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiden Parteien vorbehalten. Ein wichtiger Grund liegt für die Agentur insbesondere vor bei Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen nach Mahnung, bei anhaltender Verletzung von Mitwirkungspflichten trotz Nachfristsetzung oder bei Verlangen nach rechtswidrigen Leistungen.

13.4 Kündigungen bedürfen der Textform.

13.5 Storniert ein Unternehmer einen erteilten Auftrag ohne von der Agentur zu vertretenden Grund, sind die bis dahin erbrachten Leistungen sowie nachweislich angefallene Fremdkosten zu vergüten. Bei Stornierung fix vereinbarter Termine wie Workshops oder Vor-Ort-Einsätzen weniger als sieben Tage vor dem Termin sind 50 Prozent, weniger als 48 Stunden vorher 100 Prozent des vereinbarten Entgelts zu bezahlen. Ist für den Termin kein gesondertes Entgelt ausgewiesen, gilt der Halbtagssatz der Agentur. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden nicht oder in geringerer Höhe entstanden ist. Gegenüber Verbrauchern gilt Punkt 23.5.

14. Höhere Gewalt

14.1 Keine Partei haftet für Verzögerungen oder Leistungsstörungen, die auf Ereignissen außerhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs beruhen, insbesondere Naturereignisse, Krieg, behördliche Maßnahmen, Epidemien, großflächige Ausfälle von Strom-, Telekommunikations- oder Internetinfrastruktur sowie die dauerhafte Einstellung wesentlicher Dienste Dritter.

14.2 Dauert das Ereignis länger als 60 Tage an, ist jede Partei berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund zu beenden. Bereits erbrachte Leistungen sind abzugelten.

15. Schlussbestimmungen

15.1 Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform. Das gilt auch für ein Abgehen von diesem Formerfordernis.

15.2 Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Gleiches gilt für Vertragslücken.

15.3 Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch der Schutz zwingender Bestimmungen des Rechts ihres gewöhnlichen Aufenthaltsstaates nicht entzogen wird.

15.4 Erfüllungsort ist der Sitz der Agentur. Für Streitigkeiten mit Unternehmern wird das für 9020 Klagenfurt am Wörthersee sachlich zuständige Gericht als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart. Für Verbraucher gilt Punkt 26.

15.5 Vertragssprache ist Deutsch.


Abschnitt B: Bestimmungen für einzelne Leistungsarten

Diese Bestimmungen gelten ergänzend zu Abschnitt A für die jeweils beauftragte Leistungsart. Bei Widersprüchen gehen sie Abschnitt A vor.

16. KI-Beratung, Retainer und digitale Mitarbeiter

16.1 Gegenstand sind Beratung, Konzeption, Einrichtung und laufende Betreuung im Bereich künstliche Intelligenz und Digitalisierung, insbesondere der Aufbau von Wissensdatenbanken sowie die Entwicklung digitaler Mitarbeiter, Skills und Workflows.

16.2 Wird eine laufende Betreuung als Retainer vereinbart, ist das monatliche Entgelt ein pauschales Entgelt für das Vorhalten und Erbringen der Betreuung. Es ist vom tatsächlichen Zeitaufwand unabhängig und mindert sich nicht, wenn der Zeitaufwand in einem Kalendermonat geringer ausfällt.

16.3 Ein im Angebot genannter Stundenrichtwert dient ausschließlich der Planung und der Abgrenzung von Zusatzleistungen. Er begründet keinen Anspruch des Kunden auf ein bestimmtes Stundenausmaß und keinen Anspruch auf Minderung, Nachholung oder Rückvergütung bei Unterschreitung. Nicht in Anspruch genommene Betreuung wird nicht in andere Kalendermonate übertragen.

16.4 Die Zusammenarbeit erfolgt grundsätzlich remote. Termine vor Ort werden gesondert vereinbart und nach den vereinbarten Sätzen verrechnet.

16.5 Vor jeder finalen Verwendung eines von einem KI-System erzeugten Ergebnisses steht die menschliche Kontrolle durch den Kunden (Human in the Loop). Die inhaltliche Prüfung und Freigabe obliegt dem Kunden.

16.6 KI-Systeme können fehlerhafte, unvollständige oder erfundene Ergebnisse liefern. Die Agentur haftet nicht für inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit oder Rechtskonformität KI-generierter Ausgaben. Automatisiert erstellte Angebote, Abrechnungen, Auswertungen und Dokumente sind vor ihrer Verwendung inhaltlich zu prüfen.

16.7 Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass rein maschinell erzeugte Ergebnisse nach derzeitiger Rechtslage keinen urheberrechtlichen Schutz genießen und dass die Agentur keine Gewähr dafür übernehmen kann, dass solche Ergebnisse frei von Rechten Dritter sind.

16.8 Die Auswahl der eingesetzten Modelle und Anbieter erfolgt nach den Vorgaben des Kunden, insbesondere zur Datenhaltung innerhalb der Europäischen Union. Lizenz- und Plattformgebühren der eingesetzten Dienste sind nicht Bestandteil des Entgelts der Agentur und werden direkt zwischen dem Anbieter und dem Kunden abgerechnet, sofern nichts anderes vereinbart ist.

16.9 Der Kunde ist für die Einhaltung der ihn treffenden Pflichten beim Einsatz von KI-Systemen verantwortlich, insbesondere nach der Verordnung (EU) 2024/1689 über künstliche Intelligenz und nach der Datenschutz-Grundverordnung. Die Parteien halten fest, dass der Kunde die von der Agentur eingerichteten Systeme in eigener Verantwortung betreibt und insoweit Betreiber im Sinne der genannten Verordnung ist. Die Kennzeichnung KI-generierter Inhalte gegenüber Dritten nach Art 50 dieser Verordnung obliegt dem Kunden. Die Agentur wird nicht als Anbieterin im Sinne des Art 3 Z 3 dieser Verordnung tätig, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart wird. Beide Parteien sorgen im eigenen Bereich für ausreichende KI-Kompetenz ihres Personals nach Art 4 dieser Verordnung. Die Agentur unterstützt beratend, übernimmt jedoch keine Rechtsberatung.

16.10 Bei Beratungs- und Retainerleistungen nach diesem Punkt finden die Punkte 10.1 und 10.3 keine Anwendung. Geschuldet ist ausschließlich sorgfältiges Tätigwerden nach Punkt 3.2. Die übrigen Absätze des Punktes 10 bleiben unberührt.

16.11 Die Punkte 16.2, 16.3 und 16.10 gelten nicht gegenüber Verbrauchern.

17. Websites, Landingpages und Webentwicklung

17.1 Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem Angebot. Nicht enthalten sind, sofern nicht ausdrücklich vereinbart, Domainregistrierung, Hosting, laufende Wartung, Sicherheitsupdates, Lizenzen Dritter, Texterstellung, Bildmaterial, Rechtstexte und Übersetzungen.

17.2 Im Entgelt sind zwei Korrekturschleifen enthalten, sofern nichts anderes vereinbart ist. Weitere Änderungswünsche werden nach Aufwand verrechnet.

17.3 Der Kunde hat die Leistung binnen 14 Tagen ab Bereitstellung zu prüfen und abzunehmen. Erfolgt in dieser Frist keine Mängelrüge in Textform, gilt die Leistung als abgenommen. Die Inbetriebnahme oder produktive Nutzung gilt jedenfalls als Abnahme. Die Fiktionen nach diesem Absatz gelten gegenüber Verbrauchern nicht.

17.4 Die Agentur gewährleistet die Funktionsfähigkeit in den jeweils aktuellen Versionen der gängigen Browser zum Zeitpunkt der Abnahme. Abweichungen in älteren Browserversionen, bei abweichenden Endgeräteeinstellungen oder durch Browsererweiterungen begründen keinen Mangel.

17.5 Barrierefreiheit im Sinne des Barrierefreiheitsgesetzes, BGBl I 76/2023, wird nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich beauftragt wurde. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich zu prüfen, ob ihn entsprechende gesetzliche Pflichten treffen. Die Agentur weist den Kunden vor Auftragserteilung in Textform darauf hin, dass eine solche Prüfung erforderlich sein kann.

17.6 Rechtstexte wie Impressum, Datenschutzerklärung, Cookie-Hinweise und Widerrufsbelehrung werden nicht geschuldet und sind vom Kunden beizustellen oder rechtlich prüfen zu lassen. Stellt die Agentur Mustertexte zur Verfügung, geschieht dies unverbindlich und ersetzt keine Rechtsberatung.

17.7 Nach Abnahme verantwortet der Kunde den laufenden Betrieb, insbesondere Updates, Sicherung und Sicherheit, sofern kein Wartungsvertrag besteht. Für Schäden aus unterlassenen Updates haftet die Agentur nicht.

17.8 Bei Suchmaschinenoptimierung wird kein bestimmtes Ranking, keine Indexierung und keine Sichtbarkeit in Suchmaschinen oder KI-gestützten Antwortsystemen geschuldet. Deren Algorithmen liegen außerhalb des Einflussbereichs der Agentur.

18. Content, Social Media und Mediengestaltung

18.1 Gegenstand sind insbesondere die Erstellung von Texten, Bildern, Grafiken, Videos und Beiträgen sowie deren Aufbereitung für einzelne Kanäle.

18.2 Erstellte Inhalte werden dem Kunden vor Veröffentlichung zur Freigabe vorgelegt, sofern nichts anderes vereinbart ist. Mit der Freigabe übernimmt der Kunde die inhaltliche Verantwortung.

18.3 Verwendet die Agentur Stockmaterial, Schriften oder Musik Dritter, gelten deren Lizenzbedingungen. Die eingeräumten Rechte gehen nicht über den Umfang dieser Lizenzen hinaus. Zusätzliche Lizenzkosten trägt der Kunde.

18.4 Werden Personen abgebildet, hat der Kunde die erforderlichen Einwilligungen einzuholen, soweit die Aufnahmen nicht von der Agentur unter eigener Verantwortung produziert wurden.

18.5 Die Kennzeichnung von Werbung, bezahlten Kooperationen und sonstigen kennzeichnungspflichtigen Inhalten obliegt dem Kunden. Die Agentur weist auf erkennbare Kennzeichnungspflichten hin.

18.6 Werden Inhalte ganz oder teilweise mit Hilfe von KI erzeugt, wird der Kunde darauf hingewiesen. Punkt 16.6 und 16.7 gelten sinngemäß.

18.7 Die Agentur hat keinen Einfluss auf Reichweiten, Interaktionen, Algorithmen sowie auf Sperren oder Löschungen durch Plattformbetreiber. Ein bestimmter Erfolg wird nicht geschuldet.

19. Digitale Produkte, Kurse und Community

19.1 Gegenstand sind entgeltliche und unentgeltliche digitale Inhalte, insbesondere Leitfäden, Tutorials, Vorlagen, Onlinekurse sowie der Zugang zu einer Community oder einem Mitgliederbereich.

19.2 Der Zugang ist persönlich und nicht übertragbar. Eine Weitergabe von Zugangsdaten, eine gemeinsame Nutzung durch mehrere Personen sowie die Vervielfältigung, Weitergabe oder öffentliche Zugänglichmachung der Inhalte sind unzulässig. Bei Verstoß ist die Agentur berechtigt, den Zugang nach vorheriger Abmahnung zu sperren.

19.3 Der Kunde erhält an den Inhalten ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht zu eigenen Zwecken. Bei einmalig erworbenen Inhalten gilt dieses Recht zeitlich unbeschränkt, bei Mitgliedschaften und Zugangsabonnements für deren Dauer. Einmalig erworbene Inhalte werden mindestens 24 Monate ab Erwerb bereitgestellt. Vor einer Einstellung wird der Kunde mindestens drei Monate vorher informiert und erhält Gelegenheit zum Download. Eine kommerzielle Weiterverwertung, insbesondere die Nutzung als eigenes Schulungsmaterial, ist ohne gesonderte Vereinbarung unzulässig.

19.4 Mitgliedschaften laufen für die gewählte Periode und verlängern sich automatisch um dieselbe Periode, sofern sie nicht bis zum Ende der laufenden Periode gekündigt werden. Die Kündigung ist über die jeweilige Plattform oder in Textform möglich.

19.5 Die Agentur ist berechtigt, Inhalte, Struktur und Umfang weiterzuentwickeln, zu ergänzen oder einzelne Inhalte zu ersetzen, solange der Gesamtcharakter der Leistung erhalten bleibt. Triftige Gründe dafür sind der Wechsel oder Wegfall eingesetzter Drittanbieter, die technische Weiterentwicklung sowie Änderungen der Rechtslage. Das Änderungsrecht betrifft nur fortlaufend bereitgestellte Inhalte und Zugangsabonnements, nicht einmalig erworbene Inhalte. Gegenüber Verbrauchern gilt zusätzlich: Die Änderung erfolgt ohne zusätzliche Kosten. Die Agentur informiert klar und verständlich in Textform, bei nicht bloß geringfügiger Beeinträchtigung mindestens 30 Tage im Voraus. In diesem Fall kann der Verbraucher den Vertrag binnen 30 Tagen ab Erhalt der Information oder ab dem Zeitpunkt der Änderung, je nachdem welcher Zeitpunkt später liegt, kostenlos beenden. Das Beendigungsrecht besteht nicht, wenn die Agentur dem Verbraucher ermöglicht, die digitale Leistung ohne die Änderung unverändert weiterzunutzen.

19.6 Werden Inhalte oder der Zugang über Plattformen Dritter bereitgestellt, gelten zusätzlich deren Nutzungsbedingungen. Für Verfügbarkeit, Ausfälle und Leistungsänderungen dieser Plattformen haftet die Agentur nicht.

19.7 Digitale Inhalte werden in gängigen Formaten bereitgestellt, insbesondere als PDF oder als Beitrag innerhalb der jeweiligen Plattform. Voraussetzung für die Nutzung sind ein internetfähiges Endgerät, ein aktueller Browser und eine ausreichende Internetverbindung. Videoinhalte werden ausschließlich im Streaming bereitgestellt, ein Download ist technisch nicht vorgesehen. Weitere Schutzmaßnahmen, insbesondere digitale Rechteverwaltung oder Kopierschutz, werden nicht eingesetzt. Eine Interoperabilität mit bestimmter Hard- oder Software wird nicht zugesagt.

19.8 Die Agentur ist berechtigt, Teilnehmerinnen und Teilnehmer bei erheblichen Verstößen gegen die Community-Regeln, insbesondere bei Beleidigungen, Werbung ohne Zustimmung oder rechtswidrigen Inhalten, nach vorheriger Abmahnung von der Nutzung auszuschließen. Die Abmahnung entfällt bei rechtswidrigen Inhalten, bei der Weitergabe von Zugangsdaten sowie bei wiederholten Verstößen nach bereits erfolgter Abmahnung wegen eines gleichartigen Verstoßes. Das auf die Restlaufzeit entfallende Entgelt wird anteilig rückerstattet. Weitergehende Ansprüche der Agentur bleiben unberührt.

19.9 Die Inhalte dienen der Information und Weiterbildung. Sie ersetzen keine Rechts-, Steuer- oder Unternehmensberatung. Ein bestimmter Lern-, Umsatz- oder Geschäftserfolg wird nicht zugesagt.

19.10 Bei Workshops, Live-Calls und Veranstaltungen kann die Agentur Termine aus wichtigem Grund verlegen. Ersatztermine werden zeitnah angeboten. Entfällt eine Veranstaltung ersatzlos, wird das anteilige Entgelt rückerstattet.


Abschnitt C: Sonderbestimmungen für Verbraucher

Dieser Abschnitt gilt ausschließlich für Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 1 KSchG. Seine Bestimmungen gehen den Abschnitten A und B vor. Zwingende gesetzliche Verbraucherrechte bleiben in jedem Fall unberührt.

20. Geltung und vorvertragliche Informationen

20.1 Verbraucher ist, wer das Rechtsgeschäft nicht als Unternehmer im Sinne des § 1 Absatz 1 Z 1 KSchG abschließt, für den das Geschäft also nicht zum Betrieb seines Unternehmens gehört. Geschäfte, die eine natürliche Person vor Aufnahme des Betriebs ihres Unternehmens zur Schaffung der Voraussetzungen dafür tätigt, gelten nach § 1 Absatz 3 KSchG nicht als Unternehmergeschäfte.

20.2 Die wesentlichen Eigenschaften der Leistung, der Gesamtpreis einschließlich Steuern und aller Nebenkosten, die Zahlungs- und Leistungsbedingungen sowie die Laufzeit und die Kündigungsbedingungen ergeben sich aus der jeweiligen Leistungs- oder Produktbeschreibung und werden dem Verbraucher vor Abgabe seiner Bestellung klar und verständlich mitgeteilt.

20.3 Bei einer Bestellung im elektronischen Geschäftsverkehr wird die Schaltfläche, mit der die Bestellung abgeschlossen wird, ausdrücklich mit „zahlungspflichtig bestellen“ oder einer gleichwertigen eindeutigen Formulierung gekennzeichnet.

20.4 Der Vertragstext wird von der Agentur gespeichert und dem Verbraucher gemeinsam mit diesen Bedingungen auf einem dauerhaften Datenträger, in der Regel per E-Mail, übermittelt.

20.5 Punkt 4.3 Satz 2 gilt gegenüber Verbrauchern nur bei schuldhafter Verletzung der dort genannten Zusicherung.

20.6 Punkt 1.6 gilt gegenüber Verbrauchern mit der Maßgabe, dass nur solche Änderungen erfasst sind, die durch Änderungen der Rechtslage, der höchstgerichtlichen Rechtsprechung oder der eingesetzten technischen Infrastruktur veranlasst und für den Verbraucher nicht nachteilig sind. Änderungen der Hauptleistung und des Entgelts sind ausgenommen. Widerspricht der Verbraucher, bleibt der Vertrag unverändert aufrecht; ein Kündigungsrecht der Agentur entsteht dadurch nicht.

21. Rücktrittsrecht bei Fern- und Auswärtsgeschäften

21.1 Wird der Vertrag im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen, kann der Verbraucher binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten.

21.2 Die Frist beginnt bei Dienstleistungen und bei digitalen Inhalten, die nicht auf einem körperlichen Datenträger bereitgestellt werden, mit dem Tag des Vertragsabschlusses, bei der Lieferung von Waren mit dem Tag, an dem der Verbraucher oder ein von ihm benannter Dritter die Waren in Besitz genommen hat.

21.3 Zur Ausübung genügt eine eindeutige Erklärung gegenüber Gernot Pirker, Seeburger Weg 8, Top 9, 9210 Pörtschach am Wörthersee, Telefon +43 664 3292989, E-Mail office@monkeymedia.marketing. Der Verbraucher kann dafür das im Anhang beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, was jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Erklärung.

21.4 Im Fall des Rücktritts erstattet die Agentur alle erhaltenen Zahlungen unverzüglich, spätestens binnen 14 Tagen ab Zugang der Rücktrittserklärung, unter Verwendung desselben Zahlungsmittels, das der Verbraucher eingesetzt hat, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Für die Rückzahlung werden keine Entgelte berechnet.

22. Vorzeitiger Leistungsbeginn und Erlöschen des Rücktrittsrechts

22.1 Bei Dienstleistungen erlischt das Rücktrittsrecht mit vollständiger Vertragserfüllung, wenn die Agentur mit der Ausführung erst begonnen hat, nachdem der Verbraucher ausdrücklich verlangt hat, dass mit der Ausführung vor Ablauf der Rücktrittsfrist begonnen wird, und er zur Kenntnis genommen hat, dass er sein Rücktrittsrecht mit vollständiger Vertragserfüllung verliert.

22.2 Tritt der Verbraucher nach einem solchen vorzeitigen Beginn, aber vor vollständiger Erfüllung zurück, hat er nach § 16 FAGG ein dem Anteil der bereits erbrachten Leistung entsprechendes Entgelt zu zahlen. Dieser Anspruch besteht nur, wenn der Verbraucher zuvor über das Rücktrittsrecht und über die Zahlungspflicht belehrt wurde und den vorzeitigen Beginn ausdrücklich verlangt hat.

22.3 Bei digitalen Inhalten, die nicht auf einem körperlichen Datenträger geliefert werden, insbesondere Downloads, Onlinekursen und Community-Zugängen, erlischt das Rücktrittsrecht, wenn die Agentur mit der Vertragserfüllung begonnen hat, der Verbraucher zuvor ausdrücklich zugestimmt hat, dass mit der Erfüllung vor Ablauf der Rücktrittsfrist begonnen wird, er zur Kenntnis genommen hat, dass er dadurch sein Rücktrittsrecht verliert, und ihm die Agentur eine Bestätigung darüber übermittelt hat.

22.4 Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, bleibt das Rücktrittsrecht bestehen.

22.5 Kein Rücktrittsrecht besteht ferner bei Verträgen über Freizeitdienstleistungen, wenn ein bestimmter Termin oder Zeitraum vorgesehen ist, sowie in den weiteren gesetzlich vorgesehenen Fällen des § 18 FAGG.

22.6 Wurde der Verbraucher über das Rücktrittsrecht nicht ordnungsgemäß belehrt, verlängert sich die Rücktrittsfrist um zwölf Monate. Holt die Agentur die Information innerhalb dieser Frist nach, endet die Rücktrittsfrist 14 Tage nach dem Tag, an dem der Verbraucher die Information erhalten hat (§ 12 FAGG).

23. Preise, Zahlung und Vertragsanpassung

23.1 Gegenüber Verbrauchern werden alle Preise als Gesamtpreis einschließlich Umsatzsteuer und aller Nebenkosten ausgewiesen.

23.2 Vorleistungspflichten des Verbrauchers bestehen nur, soweit dies ausdrücklich vereinbart und angemessen ist.

23.3 Gegenüber Verbrauchern richtet sich eine Wertsicherung nach Punkt 6.4 ausschließlich nach der Veränderung des von der Statistik Austria verlautbarten Verbraucherpreisindex 2020. Ausgangsbasis ist der für den Monat des Vertragsabschlusses verlautbarte Indexwert. Innerhalb der ersten zwei Monate ab Vertragsabschluss findet keine Erhöhung statt. Die Anpassung erfolgt gegenüber Verbrauchern automatisch in beide Richtungen. Sinkt der Verbraucherpreisindex 2020, ermäßigt sich das Entgelt im selben Verhältnis. Ein Ermessen der Agentur besteht insoweit nicht.

23.4 Bei Zahlungsverzug eines Verbrauchers gelten die gesetzlichen Verzugszinsen von vier Prozent jährlich. Für Mahnungen werden folgende Beträge verrechnet: erste Mahnung kostenfrei, zweite Mahnung 5 Euro, dritte und jede weitere Mahnung 10 Euro. Inkasso- und Anwaltskosten werden nur verrechnet, soweit sie zur zweckentsprechenden Betreibung notwendig und zweckmäßig waren und in einem angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung stehen.

23.5 Punkt 13.5 zu Stornokosten gilt gegenüber Verbrauchern nicht. Storniert ein Verbraucher einen Termin, kann die Agentur das vereinbarte Entgelt abzüglich dessen verlangen, was sie sich infolge des Unterbleibens erspart oder durch anderweitige Verwendung erwirbt oder zu erwerben absichtlich versäumt.

24. Gewährleistung gegenüber Verbrauchern

24.1 Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen, insbesondere jene des ABGB sowie des Verbrauchergewährleistungsgesetzes für digitale Leistungen. Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre, soweit nicht Punkt 24.3 gilt.

24.2 Die Verkürzung der Gewährleistungsfrist nach Punkt 10.4, der Ausschluss der Beweislastumkehr, die Rügeobliegenheit nach Punkt 10.2 sowie das Recht auf zweimalige Verbesserung und die Beschränkung der Wandlung auf wesentliche Mängel nach Punkt 10.3 sowie der Ausschluss nach Punkt 16.10 gelten gegenüber Verbrauchern nicht.

24.3 Bei digitalen Leistungen, die fortlaufend bereitgestellt werden, gewährleistet die Agentur die Vertragsmäßigkeit während der gesamten Bereitstellungsdauer und stellt die erforderlichen Aktualisierungen bereit.

24.4 Die Abnahmefiktion nach Punkt 17.3 gilt gegenüber Verbrauchern nicht.

25. Haftung gegenüber Verbrauchern

25.1 Gegenüber Verbrauchern haftet die Agentur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unbeschränkt. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet sie für Personenschäden unbeschränkt und im Übrigen für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

25.2 Die Haftungsbeschränkungen nach Punkt 11.2 und Punkt 11.3 sowie die Verkürzung der Geltendmachung nach Punkt 11.6 gelten gegenüber Verbrauchern nicht.

25.3 Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.

26. Streitbeilegung und Gerichtsstand

26.1 Die Agentur ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Unabhängig davon bemüht sie sich, Beschwerden direkt und rasch zu klären. Beschwerden richten Sie bitte an office@monkeymedia.marketing.

26.2 Unabhängig davon steht Verbrauchern die Möglichkeit offen, sich an die Internet Ombudsstelle, Österreichisches Institut für angewandte Telekommunikation, Ungargasse 64/3/404, 1030 Wien, ombudsstelle.at, zu wenden. Die Agentur nimmt an solchen Verfahren nach Punkt 26.1 nicht teil; dieser Hinweis erfolgt zur Information.

26.3 Die Online-Streitbeilegungsplattform der Europäischen Kommission wurde mit 20. Juli 2025 eingestellt. Ein Verweis darauf entfällt daher.

26.4 Der Gerichtsstand nach Punkt 15.4 gilt gegenüber Verbrauchern nicht. Für Klagen gegen einen Verbraucher, der im Inland seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat, ist ausschließlich das Gericht dieses Ortes zuständig (§ 14 KSchG). Der Verbraucher kann die Agentur nach seiner Wahl an deren Sitz oder an dem nach den gesetzlichen Bestimmungen zuständigen Gericht klagen.


Muster-Widerrufsformular

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück. Die Verwendung dieses Formulars ist nicht vorgeschrieben.

An Gernot Pirker, Werbeagentur, Seeburger Weg 8, Top 9, 9210 Pörtschach am Wörthersee, Österreich, Telefon +43 664 3292989, E-Mail office@monkeymedia.marketing

Hiermit widerrufe(n) ich / wir (*) den von mir / uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*) / die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

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Bestellt am (*) / erhalten am (*): _____________________________________________

Name des / der Verbraucher(s): _________________________________________________

Anschrift des / der Verbraucher(s): ____________________________________________

_______________________________________________________________________________

Unterschrift des / der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier): _________

Datum: _________________________________________________________________________

(*) Unzutreffendes streichen.


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Stand: 13. August 2026